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IT & Compliance

EU AI Act: Was seit August 2026 gilt — und was kurz vorher verschoben wurde

EU AI Act: Was seit August 2026 gilt — und was kurz vorher verschoben wurde

Stand: 12. August 2026. Dieser Text ordnet die Rechtslage für Nicht-Juristen ein und ersetzt keine Rechtsberatung.


Kurzfassung: Der 2. August 2026 ist verstrichen — aber nicht so, wie es zwei Jahre lang in jedem Ratgeber stand. Fünf Tage vorher, am 27. Juli 2026, ist der Digital Omnibus (Verordnung (EU) 2026/1744) in Kraft getreten und hat den größten Block verschoben: Die Pflichten für Hochrisiko-KI nach Anhang III gelten erst ab 2. Dezember 2027, für eingebettete Systeme nach Anhang I ab 2. August 2028. Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten: Ein Chatbot muss sich als KI zu erkennen geben, KI-generierte Inhalte müssen gekennzeichnet werden. Die nächste harte Frist für viele Betriebe ist der 2. Dezember 2026. In Deutschland ist seit dem 29. Juli die Bundesnetzagentur zuständig.

Warum die meisten Ratgeber zu diesem Thema falsch liegen

Wenn du in den letzten zwei Jahren irgendetwas über den EU AI Act gelesen hast, stand dort mit hoher Wahrscheinlichkeit: "Am 2. August 2026 tritt der Hauptteil in Kraft, dann gelten die Hochrisiko-Pflichten."

Das war bis Ende Juli 2026 richtig. Seitdem ist es falsch.

Am 27. Juli 2026 ist der sogenannte Digital Omnibus in Kraft getreten — Verordnung (EU) 2026/1744. Das Europäische Parlament hatte ihn am 16. Juni bestätigt, der Rat am 29. Juni. Er verschiebt genau den Block, an dem sich die meiste Aufregung entzündet hatte.

Das ist deshalb wichtig, weil zwei gegenläufige Fehler teuer werden: Wer glaubt, seit August gelte alles, baut Dokumentation auf, die noch niemand von ihm verlangt. Wer daraus schließt, der AI Act sei abgesagt, übersieht die Pflichten, die sehr wohl seit dem 2. August gelten — und die nächste Frist im Dezember.


Der Zeitplan, wie er heute tatsächlich aussieht

DatumWas giltStatus
2. Februar 2025Verbotene Praktiken (Art. 5), KI-Kompetenzpflicht (Art. 4)in Kraft
2. August 2025Pflichten für Allzweck-KI-Modelle, Sanktionen durchsetzbarin Kraft
2. August 2026Transparenzpflichten (Art. 50)in Kraft
2. Dezember 2026Maschinenlesbare Kennzeichnung für Systeme, die vorher schon am Markt warennächste Frist
2. Dezember 2027Hochrisiko-KI nach Anhang IIIverschoben (vorher: 2.8.2026)
2. August 2028Hochrisiko-KI in bereits regulierten Produkten (Anhang I)verschoben (vorher: 2.8.2027)
Nicht verschoben wurden die Verbote aus Art. 5, die Pflichten für Allzweck-KI-Modelle und die Transparenzregeln. Wer also gehofft hatte, der Omnibus räume generell auf: Der Kern der Verordnung steht.

Was seit dem 2. August 2026 konkret von dir verlangt wird

Die Transparenzpflichten nach Art. 50 sind der Teil, der die meisten KMU wirklich betrifft — weil fast jeder Betrieb inzwischen irgendwo KI im Kundenkontakt hat, oft ohne es so zu nennen.

1. Chatbots müssen sich zu erkennen geben. Wenn Kunden auf deiner Website mit einem KI-System schreiben, müssen sie das wissen. Ein klarer Hinweis genügt — "Dieser Chat wird von einer KI beantwortet". Versteckte Bots, die menschlich wirken sollen, sind das Problem, nicht der Bot an sich.

2. KI-generierte Inhalte müssen gekennzeichnet werden. Texte, Bilder, Audio und Video, die von KI erzeugt oder verändert wurden, müssen als solche erkennbar sein — und zwar in maschinenlesbarer Form. Das trifft Marketing-Abteilungen härter als die IT.

3. Deepfakes müssen offengelegt werden. Jede künstlich erzeugte oder manipulierte Darstellung realer Personen oder Ereignisse.

4. Bei Emotionserkennung und biometrischer Kategorisierung müssen die betroffenen Personen informiert werden.

Die Frist, die jetzt zählt: 2. Dezember 2026

Systeme, die vor dem 2. August 2026 schon im Einsatz waren, haben für die maschinenlesbare Kennzeichnung Zeit bis zum 2. Dezember 2026. Das ist für die meisten Betriebe die eigentlich relevante Deadline — denn kaum jemand hat seinen Chatbot oder seine Content-Pipeline erst im August aufgesetzt.

Zum selben Datum greifen zusätzlich neue Verbote für bestimmte Missbrauchsanwendungen.


Die KI-Kompetenzpflicht (Art. 4) — seit anderthalb Jahren aktiv

Der Punkt, den die Verschiebung nicht berührt und den viele übersehen: Seit dem 2. Februar 2025 gilt die KI-Kompetenzpflicht nach Artikel 4. Sie betrifft alle Betriebe, die KI einsetzen — unabhängig von der Risikoklasse, unabhängig vom Omnibus.

Anbieter und Betreiber müssen sicherstellen, dass die Menschen, die diese Systeme bedienen, über ausreichende KI-Kompetenz verfügen. Maßstab sind Vorwissen, Ausbildung und der konkrete Einsatzkontext.

Es gibt keine vorgeschriebene Prüfung und kein Pflichtzertifikat. Gemeint ist die Fähigkeit, KI informiert einzusetzen und die Grenzen zu kennen. Für einen Betrieb mit fünf bis fünfzig Leuten heißt das in der Praxis:

  • Grundlagen: Was können diese Systeme, was nicht?
  • Datenschutz: Welche Daten dürfen überhaupt hineingegeben werden?
  • Grenzen: Wo entstehen Fehler, wo erfinden Systeme etwas dazu?
  • Hausregeln: Welche Tools sind freigegeben, wer entscheidet im Zweifel?
Eine separate Bußgeldschwelle für Art. 4 gibt es nicht. Verstöße wirken sich aber bei der Bemessung anderer Sanktionen aus. Dokumentiere die Schulung mit Datum, Teilnehmern und Inhalten — das ist der ganze Aufwand, und er ist der Nachweis.

Die vier Risikoklassen — und wo du wahrscheinlich landest

Verboten (inakzeptables Risiko). Social Scoring, manipulative Systeme, biometrische Echtzeit-Identifizierung im öffentlichen Raum, Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen, ungezieltes Auslesen von Gesichtsbildern. Die allermeisten Betriebe sind hier nicht betroffen. Eine Ausnahme, die überrascht: Ein Tool, das Bewerber im Video-Interview anhand ihrer Mimik bewertet, fällt potenziell unter das Verbot der Emotionserkennung am Arbeitsplatz.

Hochrisiko. Recruiting-Vorauswahl, Bonitätsbewertung, Bewertung von Prüfungsleistungen, Risikobewertung in Versicherungen, KI in kritischer Infrastruktur. Genau dieser Block ist auf Dezember 2027 verschoben. Wenn du hier hineinfällst, hast du jetzt Zeit gewonnen — nicht das Thema verloren. Der Aufwand (Risikomanagement, technische Dokumentation, Logging, menschliche Aufsicht) bleibt derselbe, er ist nur später fällig.

Begrenztes Risiko. Chatbots, KI-generierte Inhalte, Deepfakes. Hier landen die meisten KMU — und genau für diese Klasse gelten die Transparenzpflichten, die seit August scharf sind.

Minimales Risiko. Spam-Filter, Rechtschreibprüfung, Empfehlungen im Shop, Übersetzungstools, interne Textentwürfe ohne personenbezogene Daten. Keine zusätzlichen Pflichten außer Art. 4.


Deutschland: Das KI-MIG ist seit dem 29. Juli in Kraft

Die EU-Verordnung gilt unmittelbar, aber Aufsicht und Durchsetzung regelt jedes Land selbst. In Deutschland tut das seit Kurzem das KI-MIG — das Gesetz zur Marktüberwachung und Innovationsförderung von künstlicher Intelligenz. Es wurde am 22. Juli 2026 ausgefertigt und ist am 29. Juli 2026 in Kraft getreten.

Zuständig ist die Bundesnetzagentur (§ 2 Abs. 1 KI-MIG) — als Marktüberwachungsbehörde, Anlaufstelle und Beschwerdestelle. Für Finanzunternehmen bleibt die BaFin zuständig (§ 2 Abs. 3). Bei der Bundesnetzagentur entsteht ein Koordinierungs- und Kompetenzzentrum (§ 5), das die beteiligten Behörden zusammenführt.

Der KI-Service Desk ist die praktisch nützlichste Neuerung für kleine Betriebe: eine niedrigschwellige Anlaufstelle für Beratung und Orientierung, ausdrücklich mit Blick auf KMU und Start-ups. Wenn du unsicher bist, ob dein Anwendungsfall unter eine Pflicht fällt, ist das die kostenlose erste Adresse.

Reallabore: Die Bundesnetzagentur richtet mindestens ein KI-Reallabor ein (§ 13 Abs. 1). Hier lohnt eine Klarstellung, weil es oft falsch zitiert wird: Vorrangigen Zugang haben nach § 13 Abs. 3 Forschungseinrichtungen und Hochschulen — nicht pauschal jedes KMU. Relevant ist das ohnehin nur, wenn du selbst KI-Systeme entwickelst, nicht wenn du welche einsetzt.

Nationale Bußgelder: Das KI-MIG sieht für Ordnungswidrigkeiten Geldbußen bis 50.000 Euro vor (§ 15 Abs. 3). Das ist die deutsche Ebene und kommt zu den EU-Sanktionen hinzu, es ersetzt sie nicht.


Sanktionen: die Zahlen, die immer zitiert werden

Der EU AI Act staffelt die Bußgelder nach Schwere (Art. 99):

VerstoßMaximum
Verbotene Praktiken (Art. 5)35 Mio. € oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes
Hochrisiko- und sonstige Kernpflichten15 Mio. € oder 3 %
Falsche Angaben gegenüber Behörden7,5 Mio. € oder 1 %

Die Zahl, die für dich gilt, ist eine andere

Bei großen Unternehmen greift jeweils der höhere Betrag. Für kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-ups gilt nach Art. 99 Abs. 6 der jeweils niedrigere — also der Prozentwert, sobald er unter dem Festbetrag liegt.

Ein Betrieb mit 10 Mio. € Umsatz haftet in der zweiten Stufe demnach bis 300.000 €, nicht bis 15 Mio. €. Die "35 Millionen", die in jeder Überschrift stehen, sind für einen Mittelständler keine realistische Größenordnung.

Das ist trotzdem kein Grund zur Entspannung: 3 % des Jahresumsatzes können einen gesunden Betrieb ernsthaft treffen. Sanktionen müssen zudem verhältnismäßig sein und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit berücksichtigen.


Was du jetzt konkret tun solltest

Diese Woche

  • Bestandsaufnahme. Liste auf, wo im Betrieb KI läuft. Nicht nur die offensichtlichen Tools, sondern auch die KI-Funktionen in CRM, Buchhaltung, Telefonanlage und E-Mail-Marketing. Erfahrungsgemäß findet man dabei zwei bis drei Systeme, an die niemand gedacht hat.
  • Kundenkontakt prüfen. Gibt es einen Chatbot? Ist er als KI erkennbar? Das ist seit dem 2. August Pflicht und in zehn Minuten erledigt.
  • Art. 4 klären. Wurde jemals eine KI-Schulung durchgeführt und dokumentiert? Falls nein: Termin setzen. Diese Pflicht läuft seit Februar 2025.

Bis zum 2. Dezember 2026

  • Kennzeichnung für Bestandssysteme. Alles, was vor August lief und KI-Inhalte erzeugt, braucht bis dahin die maschinenlesbare Markierung.
  • Marketing einbeziehen. Wer KI-generierte Bilder oder Texte veröffentlicht, ist von der Kennzeichnungspflicht betroffen — das ist selten die IT-Abteilung.

Mit Ruhe, aber nicht auf die lange Bank

  • Risikoklassifizierung. Jedes System einer Klasse zuordnen. Wenn etwas in Richtung Hochrisiko zeigt (Recruiting, Bonität, Bewertung von Menschen), hast du bis Dezember 2027 Zeit — nutze sie, statt sie zu vergessen.
  • Interne KI-Richtlinie. Welche Tools sind erlaubt, welche Daten dürfen hinein, wer entscheidet. Ein bis zwei Seiten reichen.
  • Datenschutz mitdenken. KI-Einsatz und DSGVO hängen zusammen; die Bestandsaufnahme, die du für den AI Act machst, brauchst du dort ohnehin.
  • Beim KI-Service Desk nachfragen, statt zu raten. Die Auskunft kostet nichts.

Fazit

Der EU AI Act ist im August 2026 nicht so gelandet, wie zwei Jahre lang angekündigt. Der schwere Teil ist verschoben, der Teil mit der größten Alltagswirkung für kleine Betriebe ist da: Transparenz. Sag den Leuten, wenn sie mit einer Maschine sprechen, und kennzeichne, was eine Maschine erzeugt hat.

Für die allermeisten Mittelständler ist das keine Compliance-Großbaustelle, sondern eine überschaubare Aufgabe: wissen, was im Haus läuft, es benennen, die Leute einmal schulen und das dokumentieren. Wer das hat, ist auch für Dezember 2027 in einer guten Ausgangslage — dann nämlich mit einer Bestandsliste, die schon existiert.

Ein Hinweis zum Schluss, weil dieses Thema besonders anfällig dafür ist: Die Rechtslage hat sich hier innerhalb weniger Tage geändert, und ein guter Teil der Artikel im Netz ist seit Ende Juli überholt — inklusive der früheren Fassung dieses Textes. Prüfe bei Rechtsfragen das Datum der Quelle, und hole für den konkreten Fall juristischen Rat ein.

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Fabio D'Angelo ist Gründer von lowkeylab. Wir bauen und betreiben IT und Automatisierung für mittelständische Betriebe — und sortieren dabei mit, welche Pflichten davon wirklich betroffen sind.

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